Hinweispflichten nach § 18 Batteriegesetz
Wichtige Information zur Rückgabe von Altbatterien
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Durch das Mülleimersymbol werden schadstoffhaltige Batterien gekennzeichnet sowie der Umstand,
dass Batterien nicht über den Hausmüll sondern fachgerecht entsorgt werden müssen.
Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgegeben werden können.
Sie können daher Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung an uns übersenden:
Georg Öllerer GmbH, Jägerndorferstrasse 1, 83395 Freilassing
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb)
des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
1. „Cd" steht für Cadmium.
2. „Pb" steht für Blei.
3. „Hg" steht für Quecksilber.